Fachkonferenzleiter.

  • Herr Schlegel

Mitglieder der Fachkonferenz.

  • Herr Haufe

  • Frau Jakob

  • Herr Schlegel

  • Frau Werner

  • Frau Lindemann

  • Frau Druschke

Erlass zur Sicherheit im Schulsport

Um Unfälle zu vermeiden gibt es eine klare Regelung des Kultusministeriums in Bezug auf Kleidung im Schulsport sowie das Tragen von Schmuck, Piercings u.ä. Der Erlass und das Merkblatt zur Umsetzung des Erlasses können von unserer Homepage herunter geladen werdenVerwaltungsvorschrift zum Schulsport in Sachsen

Im Kern geht es um folgende Punkte:

  • Aller Schmuck ist im Sportunterricht zu entfernen.
  • Gleiches gilt für Piercings und anderen Körperschmuck.
  • Gegenstände, die nicht einfach entfernt werden können oder beim Entfernen große Löcher hinterlassendürfen nicht angebracht werdensolange man die Schule besucht.
  • Hat man schon so ein Ding, dass beim Entfernen größere Löcher hinterlässt, so sind diese abzukleben.
  • Die Weigerung Schmuckgegenstände abzulegen kommt einer Leistungsverweigerung gleich und kann entsprechend bewertet werden.
  • Ob ein bereits vorhandenesnicht zu entfernendes Objekt eine unzumutbare Gefahr für den Sportunterricht darstellt, muss der Arzt entscheiden.
  • In der Sek II muss dann ein Ersatzgrundkurs gewählt werden.

Weitere Informationen zum Sport an unserer Schule findet man auch hier.

Ausgezeichnete Schule.

Gemeinsam gestalten wir eine Schule, die Verantwortung übernimmt, Werte lebt und den Weg in eine nachhaltige, respektvolle und digitale Zukunft ebnet!

Sportfreundliche Schule